Mit dem Alter sind Menschen nicht mehr in der Lage, auf sich selbst Acht zu geben. Sie werden alt und krank, können sich selber nicht versorgen, vergessen Dinge und dadurch können dann unglücklich Vorfälle zu Stande kommen. In solch einer Situation möchten Sie Ihre älteren Familienangehörigen natürlich nicht alleine lassen, jedoch müssen Sie auch arbeiten und in der Regel kann man dem Pflegebedürftigen die Pflege, die er braucht, nicht bieten. In solchen Fällen ist ein professionelles Seniorenheim eine gute Lösung. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, denn Ihr Familienangehöriger wird dort gut gepflegt. Jedoch kommt die Aufgabe der Wohnungsauflösung auf Sie zu. Auch dafür können Sie sich professionelle Hilfe holen und sich den Stress fernhalten. Für die anderen Sachen, die Sie regeln müssen, haben wir eine Checkliste erstellt, damit Sie Nichts vergessen und so wenig Stress wie möglich haben.
Zuallererst sollten Sie sich entscheiden, ob Sie die Wohnungsauflösung selbst durchführen wollen, oder ob Sie eine Firma für Wohnungsauflösung anheuern. Je nachdem planen Sie erst einmal Alles, denn Organisation bedeutet weniger Stress. Auch sollten Sie sich entscheiden, ob die Wohnungsauflösung komplett von Statten gehen soll, oder ob Sie (oder Ihr Senior) bestimmte Möbel und Gegenstände behalten möchten.
Ganz wichtig ist die Einhaltung der Kündigungsfrist von laufenden Zahlungen wie Miete, Telefon, Internet und Ähnliches wie Zeitschriftenabonnements.
Den Freunden und Bekannten Ihres Seniors sollten Sie auch Bescheid geben, damit Ihr Senior auch Besucher und Anrufe kriegt.
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, eine Räumungsfirma die Wohnungsauflösung / Haushaltsauflösung machen zu lassen, gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten. Das wichtigste ist, dass Sie der Firma eindeutig mitteilen, welche Möbel und Gegenstände nicht mehr gebraucht werden und welche Sie behalten möchten. Ein anderer wichtiger Aspekt ist, dass Sie eine seriöse Firma finden. Seriöse Firmen entsorgen den entstandenen Müll bei Ihrer Wohnungsauflösung den Gesetzen entsprechend.