Es ist immer ein sehr schmerzlicher Verlust, wenn ein Familiengehöriger von uns geht. Noch während man trauert, hat man so viele Dinge um die Ohren. Sie müssen sowohl die Trauerfeier und die Bestattung, als auch die Wohnungsräumung des Verstorbenen in Zürich organisieren. Um in Ruhe zu trauern und sich der Bestattung des Verstorbenen zu kümmern, empfiehlt es sich immer, die Wohnungsräumung in Zürich einer Räumungsfirma zu überlassen. Damit können Sie sich Ihrer Trauerphase widmen und sich verabschieden. Auch haben Sie noch andere Regelungen zu machen, wie den Mietvertrag zu kündigen. Damit Sie in dieser Zeit weniger Stress haben, haben wir eine Checkliste mit den Dingen erstellt, die Sie noch regeln müssen.
Natürlich organisieren Sie die Bestattung und klären die Erbfrage. Aber des Weiteren haben Sie noch Einiges zu tun. Kündigung des Mietvertrags, von Strom und Gas, Abonnements, Telefon und Internet sind noch zu erledigen. Ausserdem müssen Sie noch die Abmeldung bei der Krankenversicherung, der Rentenkasse, dem ggf. dem Jobcenter und dem Arbeitgeber des Verstorbenen machen. Stellen Sie einen Antrag auf Rentenfortzahlung und benachrichtigen Sie das Finanzamt. Am besten reichen Sie noch einen Nachsendeantrag bei der Post ein, damit die Post des Verstorbenen nicht verloren geht. Falls ein Testament vorliegt, klären Sie das und beantragen Sie Erbscheine.
Natürlich bieten Räumungsfirmen dutzende von Diensten an, die Sie während der Wohnungsräumung in Zürich wahrnehmen können. Beachten Sie aber auch, dass in der Regel pro Dienst auch Extrakosten aufkommen.
Bevor die Wohnungsräumung in Zürich von Statten geht, sollten Sie Möbel und Gegenstände, die Sie behalten wollen entweder markieren oder schon vorher aus der Wohnung schaffen. Die Erinnerungsstücke des Verstorbenen sollen nicht verloren gehen.